Fragen und Antworten rund um das Vermessungswesen

Ich möchte Bauen. Welche Vermessungsleistungen benötige ich?

Für Ihren Bauantrag benötigen Sie im Allgemeinen einen Lageplan zum Bauantrag, für An- oder Umbauten kann ein einfacher Kartenauszug genügen.

Sind die Grenzen Ihres Baugrundstückes nicht genau bekannt, sollten Sie im Interesse der Planungssicherheit eine Grenzfeststellung durchführen zu lassen. Besonders wichtig wird dieser Gesichtspunkt in Hinblick auf die einzuhaltenden Grenzabstände. Bei einer Grenzfeststellung wird die Position der Grenzpunkte des Grundstücks ermittelt, mit geeigneten Mitteln (Grenzsteine, Marken etc.) in der Örtlichkeit markiert und anschließend durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) amtlich festgestellt. Damit ist gewährleistet, dass eventuelle Unklarheiten über den korrekten Grenzverlauf zum Grundstück Ihrer Nachbarn im Vorfeld geklärt werden.

Eventuell muss vor Baubeginn das Grundstück noch aus einem größeren Grundstück herausgeteilt werden. Auch hier werden im Allgemeinen die Grenzpunkte örtlich markiert. Als Sonderfall der Teilung ist die sogenannte "Sonderung" zu nennen, bei der auf eine örtliche Markierung der Grenzpunkte verzichtet wird.

Sind die Grenzen des Grundstücks festgelegt, kann das geplante Gebäude auf Ihrem Baugrundstück abgesteckt werden. Bei einer Absteckung werden die Fluchten und/oder Eckpunkte des Baukörpers nach Angaben Ihres Architekten auf dem Baugrundstück markiert.

Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen Sie nun noch eine Gebäudeeinmessung beantragen. Das Bauwerk wird vermessen und in die Liegenschaftskarte eingetragen.

 

Was kostet die Vermessung?

Alle Leistungen des amtlichen Vermessungswesens werden nach der "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung" abgerechnet.

Die Gebühren für eine eine Zerlegungsmessung oder eine Grenzfeststellung bestehen zum einen aus einer festen Teilgebühr, die sich aus dem Bodenwert, der Anzahl der festgestellten Punkte und der Grenzlänge berechnet. Zum anderen gibt es einen variablen Anteil welcher abhängig vom örtlichen Zeitaufwand ist, also wie lange der Vermessungstrupp für die Vermessung benötigt. Wie viel eine Zerlegungsmessung oder eine Grenzfeststellung kostet, lässt sich daher im Vorfeld nur ungefähr voraussagen.

Bei einer Gebäudevermessung berechnet sich die Gebühr nach den Herstellungskosten. Daher kann hier im Einzelfall sehr leicht berechnet werden, wie viel die Leistung kosten wird. Die Kosten für eine Gebäudeabsteckung werden wie alle Leistungen des nichtamtlichen Vermessungswesens nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.

Näheres über Kosten im Vermessungswesen können Sie auf der Seite des Bundesverbandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nachlesen.

Amtliches und nichtamtliches Vermessungswesen? Wo liegt da der Unterschied?

Amtliches Vermessungswesen

Die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens liegen nach dem Hessischen Vermessungs- und Katastergesetz in der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters. Neben den Vermessungs- und Katasterbehörden wirken auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) bei der Erfüllung dieser Aufgaben gleichberechtigt mit. Sie sind an eine Berufsordnung gebunden und berechtigt, Liegenschaftsvermessungen durchzuführen. Liegenschaftsvermessungen sind z.B. die Grenzfeststellung, die Flurstückszerlegung (Teilung von Grundstücken) oder die Gebäudeeinmessung. Diese Vermessungen dürfen nur von ÖbVI, vom Katasteramt oder von Behörden mit ganz speziellen Voraussetzungen ausgeführt werden.

Nichtamtliches Vermessungswesen

Auf der anderen Seite werden unter dem Begriff "Ingenieurvermessung" alle anderen (nichtamtlichen) Vermessungen zusammengefasst. Die Gebäudeabsteckung oder die Topografische Aufnahme zur Herstellung eines Lage- und Höhenplans sind Beispiele aus diesem Bereich. Eine Tätigkeitsbeschränkung für die Ausführung dieser Vermessungen wie im amtlichen Vermessungswesen existiert nicht. Sie dürfen also beispielsweise von freien Vermessungsbüros oder ÖbVI, aber nicht von Katasterämtern ausgeführt werden.

Wofür braucht man die rot-weißen Stangen?

Die rot-weißen Stangen werden in Fachkreisen "Fluchtstäbe" genannt. Der Begriff stammt von der (Gebäude-)Flucht. In früheren Zeiten war der Vermesser im Felde auf ein gutes Augenmaß und ein geprüftes Messband angewiesen. Die Fluchtstäbe wurden dazu verwendet, um Grenzsteine innerhalb einer längeren Grenze zu markieren. Auf diese Weise konnte die Gradlinigkeit der Grenze überprüft werden.

Was ist ein Tachymeter?

Auch wenn der Begriff so ähnlich klingt wie ein Tempomesser und einige Geräte tatsächlich an Radarfallen erinnern, ein Tachymeter hat nichts mit Geschwindigkeitsmessung zu tun. Als Tachymeter bezeichnet man ein Gerät, welches Winkel und Strecken messen kann. Der Vermesser zielt mit dem eingebauten Fernrohr zwei bestimmte Punkte an (z.B. Messlatten) und kann dann den Winkel zwischen den beiden Zielen sowie die beiden Entfernungen ablesen. In der heutigen Zeit werden Tachymeter mit eingebautem Computer und modernen Entfernungsmessern verwendet, welche die Strecken mit Infrarot- oder Laserstrahlen messen. Diese Geräte nennt man Totalstation.

In unserer Straße wurde ein Grundstück vermessen. Warum musste der Vermessungstrupp mein Grundstück betreten, obwohl es nicht direkt an das vermessene Grundstück angrenzt? Warum wurde ich nicht im Voraus informiert?

Leider sind bei vielen Grenzvermessungen nicht alle zur Ermittlung des richtigen Grenzverlaufs notwendigen Steine vorhanden. Da Grenzsteine untereinander vermaßt sind, kann ein Vermesser die Position der fehlenden Steine anhand der noch vorhandenen Grenzsteine oder Gebäude rekonstruieren. Je weniger alte Grenzsteine vorhanden sind, desto weiter muss der Truppleiter sich vom eigentlichen Grundstück entfernen, unter Umständen sogar mehrere hundert Meter. Im Voraus ist oft nicht abzuschätzen, welchen Umfang die Grenzermittlung nehmen wird. Aus verständlichen Gründen werden nur die nächsten Nachbarn über den bevorstehenden Vermessungstermin informiert.

Sie haben weitere Fragen? Der Vermesser hat die Antworten!